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Accéder au siteDiese Abkommen bezieht sich der Gewässer des Oberrheins : 2000km Gewässern erster Kategorie, 1200km Gewässern zweiter Kategorie und 300 Hektare Seen. Die AAPPMAs öffnen Ihre Angeltrecken allen Anglern die eine Karte in einer im abkommen eingeschlossene AAPPMA, erworben haben. Daher die Gegenseitigkeit.
Mit die Interföderalen Karte sind alle Strecken, die in einem gegenseitigkeitsabkommen in Frankreich eingeschlossen sind, beangelbar. Es sind URNE, CHI und EGHO : 91 geöffnete französische Departements.
Am Oberrhein können Sie mit dem Angelschein angeln auf :
• Öffentliches Gewässer (1. und 2. Kategorie)
• Verbandseigenes Gewässer des URNE-Gegenseitigkeitsabkommen (1. und 2. Kategorie) : Thur, Doller, Fecht, Weiss, Lauch, Ill, …
• Bergseen : Alfeld, Perches, Ballon, Vert, Kruth Wildenstein, Neuweiher, Schiessrothried, Truites, Altenweiher, …
• Verbandseigene Seen: (2. Kategorie) Vauban und Courtavon
⬇️ Bitte beachten Sie die Karte, um die Angelstrecken zu entdecken.
Um zu fischen, müssen Sie eine Angelkarte kaufen. Dies können Sie zu Hause unter www.cartedepeche.fr, bei Ihrem örtlichen Fischereiverband (AAPPMA) oder bei einem Verkaufsstelle tun.
Hier sind die Tarife und verschiedene Angelkartenarten :
• Interöderale Karte : Älter als 18, Erlaubt in allen AAPPMAs die dem URNE, EHGO oder CHI, Gegenseitigkeitsabkommen
• Erwachsenen Karte : Älter als 18, Erlaubt in allen AAPPMAs die dem Oberrhein, Gegenseitigkeitsabkommen + Erlaubt in allen Öffentlichen Gewässern, mit einer Rute
• Jugendlichen Karte : Älter als 12 und jünger als 18, Erlaubt in allen AAPPMAs die dem URNE, EHGO oder CHI, Gegenseitigkeitsabkommen
• Entdeckungskarte für Damen : Damen älter als 18, Erlaubt das Angeln mit einer Rute
• Entdeckungskarte für Jugendliche : Jünger als 12, Erlaubt das Angeln mit einer Rute
• Wochenkarte : Erlaubt das Angeln eine Woche lang
• Tageskarte : Erlaubt das Angeln einen Tag lang
Die Angelkarte gibt ihnen das Recht in allen im Oberrhein Gegenseitigkeitsabkommen eingeschlossen Gewässern zu angeln, sowie in den föderalen Gewässern.
Achtung! Manche AAPPMAs Privatgewässer (z. B. Teich) benötigen den Kauf einer „Option“, um diese befischen zu können. Rufen Sie direkt Ihre AAPPMA an.