GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN
Oberrhein und URNE Gegenseitigkeitsakommen
Die Gegenseitigkeitsankommen
Diese Abkommen bezieht sich auf 66% der Gewässer des Oberrheins: 129 km Gewässern erster Kategorie, 360 km Gewässern zweiter Kategorie und 138 Hektare Seen. Die AAPPMAs die das Fischereirecht auf diesen Strecken verwalten, öffnen Ihre Angeltrecken allen Anglern die eine Karte in einer im abkommen eingeschlossene AAPPMA, erworben haben. Daher die Gegenseitigkeit.
Die Angelkarte einer im Oberrhein Gegenseitigkeitsabkommen AAPPMA kostet 80 €. Sie könne noch eine URNE Option dazukaufen. Mit dieser Option sind alle Strecken, die in einem gegenseitigkeitsabkommen in Frankreich eingeschlossen sind, beangelbar. Diese Option öffnet ihnen die Türen zu 91 französischen Departements.
Die in dem gegenseitigkeitsabkomment eingeschlossenen Angelstrecken finden Sie auf unserer Web-Karte, hier.
Die eingeschlossenen Gewässer des Oberrheins
Im Oberrhein können sind folgende Gewässer mit den Karten für 80 oder 100 € beangeln:
- Die Doller:
- Vom Fußballstadion von Oberbrück bis zum Sportflughafen.
- Von der Gemeindegrenze Kirschberg / Niederbrück bis zur Gemeindegrenze Masevaux/Lauv.
- In den Gemeinden Reiningue und Lutterbach.
- Von der Gemeindegrenze Pfastatt/Mulhouse bis zum Zusammenfluss mit dem Canal de décharge de l’Ill.
- Die Thur:
- Von der Quelle bis zur Gemeindegrenze Husseren / Wesserling.
- Von der Gemeindegrenze Husseren / Wesserling bis zum zusammenfluss mit der Ill.
- Die Fecht:
- Von der Quelle bis zur Gemeindegrenze von Muhlbach sur Munster.
- Von der Brücke flussaufwärts von Luttenbach près de Munster bis zur Gemeindegrenze von Gunsach.
- Vom gunsbacher Campingplatz bis flussabwärts von Zimmerbach.
- Von der gemeindegrenze Ingersheim / Ammerschwihr bis zur Gemeindegrenze Sigolsheim / Benwihr.
- Von Ostheim bis zum Zusammenfluss mit der Ill.
- Die Weiss:
- Von der siegolsheimer Brücke bis zum Zusammenfluss mit der Fecht.
- Die Lauch:
- Von der Brücke vom Rolle Waldweg bis zur Grenze Flussabwärts des Gemeindewaldes von Guebwiller.
- Vom Wasserfall am Fußballstadion von Heissenstein bis zur Bahnbrücke an der Zufahrtsstraße von Guebwiller.
- Vom Wasserfall von Gundolsheim bis zum Stichlochdamm in Herrlisheim.
- Die Ill:
- In Waldighoffen.
- Von der Gemeindegrenze von Hirsingue bis zur Gemeindegrenze von Altkirch / Walheim.
- In Tagolsheim.
- Flussabwärts von Illfurth, bis zur Departement Grenze zwichen Hoch- und Nieder-Rein.
- Die öffentlichen oder verbandseigenen Gewässer
- Die Bergseen:
- Der Lac d‘Alfeld (10 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac des Perches (4.5 Ha, 1 Kategorie)
- Der lac du Ballon (8 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac Vert (7.2 Ha, 2 Kategorie)
- Der Lac de Kruth Wildenstein (81 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac du Petit Neuweiher (1 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac du Grand Neuweiher (4.5 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac du Schiessrothried (5.6 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac du Fischboedle (1.05 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac des Truites (2.9 Ha, 1 Kategorie)
- Der Lac de l’Altenweiher (7.7 Ha, 1 Kategorie)
- Verbandseigene Seen
- Der Vauban See (10 Ha, 2 Kategorie)
- Der Courtavon See (17 Ha, 2 Kategorie)